Wer Leben will, muss wohnen können –
Deshalb fordern wir:

Bis 2025: Bereitstellung von 5.000 zusätzlichen Wohnungen, die bezahlbar und behindertengerecht sind.

Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht zwar die Finanzierung von 400.000 Wohnungen inklusive 100.000 Sozialwohnungen jährlich vor, Menschen mit Behinderung und die Notwendigkeit nach barrierefreiem Wohnraum werden aber leider nicht berücksichtigt. Aus diesem Mangel ergeben sich unsere Forderungen, die durch verschiedene Maßnahmen von Politik, Gesellschaft und Verwaltungen umgesetzt werden sollen.

Mindestens 1.000 davon sollen der DIN-Norm 18040 (barrierefrei) entsprechen.

Wie können Sie aktiv werden?

Nicht nur in der Gesetzgebung müssen Menschen mit Behinderung bei der Wohnraumknappheit berücksichtig werden, auch die Gesellschaft muss für die Problematik sensibilisiert werden. Als ersten Schritt ist es uns deswegen wichtig, Aufmerksamkeit für die Situation der Menschen mit Behinderung zu schaffen. Dabei können Sie uns ganz einfach unterstützen: Sprechen Sie mit Ihren Mitmenschen und machen Sie andere auf Verbände wie DIE INITIAIVE aufmerksam.

Mit unserem gemeinsamen Engagement können wir Menschen mit Behinderung mehr Lebensqualität geben!

Eine Kampagne, um die Barrieren bei der Wohnraumsuche abzubauen

Die Wohnraumsuche stellt derzeit für viele eine große Herausforderung dar, denn Wohnraum ist knapp. Menschen, die es dabei ohnehin schon immer schwer hatten, werden jetzt mehr und mehr davon ausgegrenzt. Besonders betroffen von dieser Diskriminierung sind Menschen mit Behinderung. Ihre Situation wird zusätzlich verschärft, da zwei weitere wesentliche Probleme dazukommen:

  1. Der Mangel an behindertengerechten, insbesondere barrierefreien Wohnungen.
  2. Fehlende finanzielle Mittel, da Menschen mit Behinderung häufig wenig bis keine Einnahmen haben und die wenigen verfügbaren Wohnungen, die behindertengerecht sind, meistens das Budgets deutlich übersteigen. 

Damit wird die Wohnraumsuche für Menschen mit Behinderung derzeit weder den Anforderungen des BTHG noch Artikel 19 der UN-BRK gerecht und stellt eine kaum überwindbare Herausforderung für Betroffene dar. Besonders relevant ist diese Problematik für Menschen, die in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe leben, also Menschen, die selbstbestimmt wohnen möchten und könnten – wenn es genug Wohnraum gäbe. Aktuell betrifft das in Deutschland rund 200.000 Menschen. Vor allem für diese Menschen ist der eigene Wohnraum jedoch der Grundbaustein, um im Sozialleben teilnehmen zu können und damit entscheidend für das Erreichen der sozialpolitischen und gesetzgeberischen Ziele.

Das zeigt zweifellos: Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um die Grundlage für eine erfolgreiche, wirksame Inklusion zu bilden.

Schon vom Bundesteilhabegesetz gehört?

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist eine gesetzliche Regelung, die durch verschiedene Maßnahmen Menschen mit Behinderung mehr Möglichkeiten der Teilhabe (im Arbeitsleben, Sozialen und am Bildungsangebot) geben und ihnen so ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen sollen.

Schon von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention gehört?

Ein ähnliches Ziel wie das BTHG verfolgt auch Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Demnach sollen Mensch mit Behinderung unabhängig leben können und eine vollständige Einbeziehung in die Gemeinschaft und dadurch eine leichtere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Unter anderem betrifft das auch das Recht, selbst entscheiden zu können, wo und mit wem man leben möchte.

Das Problem in Zahlen

125.000

Rund 125.000 Wohnungen fehlten 2019 insgesamt in Baden-Württemberg

8 Mio.

Fast 8 Mio. Menschen mit schwerer Behinderung leben in Deutschland, davon knapp 1 Mio. in Baden-Württemberg

2%

2% der Wohnungen in Baden-Württemberg erfüllen alle Kriterien der Barrierefreiheit

15%

15% der Wohnungen in Baden-Württemberg haben einen barrierefreien Zugang

2-3 Jahre

2-3 Jahre dauert die durchschnittliche Wohnungssuche für Menschen mit Behinderung in Städten wie Stuttgart, Karlsruhe oder Freiburg